Dieser Vortrag befasst sich mit der komplexen Rechtslandschaft, die unbemannte Luftfahrtsysteme bei industriellen Sicherheitseinsätzen regelt. Neben der Untersuchung der wichtigsten Betriebsvorschriften werden auch kritische Überschneidungen mit dem Datenschutz und der Arbeitsgesetzgebung angesprochen, da UAS die traditionellen Paradigmen des Fabrikschutzes verändern. Obwohl die Analyse in erster Linie in der deutschen Rechtsprechung verankert ist, erstreckt sie sich auch auf wichtige EU-Rechtsrahmen und bietet eine umfassende Perspektive sowohl auf defensive als auch auf offensive Drohnenfähigkeiten in industriellen Umgebungen. Besonderes Augenmerk wird auf die sich abzeichnenden rechtlichen Herausforderungen von Drohnenerkennungs- und -gegenmaßnahmensystemen gelegt, die Sicherheitsexperten eine wichtige Orientierungshilfe für die Implementierung von UAS-Lösungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen bieten.
Über den Speaker
Oliver Heinrich ist Mitbegründer und Partner von BHO Legal, einer Boutique-Kanzlei mit Sitz in Köln, die sich auf Luft- und Raumfahrt- sowie Hochtechnologieprojekte spezialisiert hat, die auch das Vergaberecht betreffen. Zu seinen Mandanten gehören mittelständische Unternehmen, große internationale Konzerne, vor allem aus der Luft- und Raumfahrtindustrie, deutsche Bundesministerien und EU-Institutionen. Er leitet die Praxisgruppe UAS der Kanzlei und ist außerdem Vorsitzender des juristischen Beirats von UAV DACH e.V., dem größten europäischen Verband für UAS.