• 20.08.2026
  • Branchenartikel

Drohnen im Perimeterschutz: Von der Bedrohung zum Schutzinstrument

Waffe der Angreifer oder Werkzeug der Verteidiger? Drohnen sind beides zugleich – und genau das macht sie zu einem der spannendsten Themen im Sicherheitssektor. Experten von Exabotix und UAV DACH erläutern die technischen Möglichkeiten, regulatorischen Grenzen und Voraussetzungen für den sicheren Betrieb.

Geschrieben von Alexander Stark

Professionelle Drohne auf einer Start- und Landeplattform bei Sonnenaufgang in einer ländlichen Landschaft.
Autonom einsetzbare Drohnensysteme ermöglichen die schnelle Lageerkundung und Überwachung großer Areale im Perimeterschutz.

Drohnen über Flughäfen, kritischer Infrastruktur und Großveranstaltungen: Was vor wenigen Jahren noch als Ausnahmefall galt, ist längst zur wiederkehrenden Schlagzeile geworden. Unter anderem in München, Kopenhagen und Alicante sorgten Sichtungen bereits für Luftraumsperrungen, Verspätungen und gestrichene Flüge. Bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 meldeten US-Behörden bis zum 16. Juli mehr als 700 beschlagnahmte oder abgefangene Drohnen rund um Stadien und Fanzonen. Der Perimeterschutz steht damit vor einer neuen Realität – und muss sich ihr stellen.

Doch Drohnen sollten im Sicherheitskontext nicht nur als Risiko wahrgenommen werden. In verschiedenen Anwendungen des Perimeterschutzes stellen sie ein hilfreiches Instrument zur Gefahrenabwehr dar. „Drohnen bieten erhebliche Vorteile, wenn sie gezielt als Teil eines Sicherheitskonzepts eingesetzt werden“, betont Julian Ederleh von Exabotix, einem Hersteller professioneller Drohnensysteme mit Sitz in Bad Lauterberg im Harz.

Als aktives Werkzeug des Sicherheitspersonals übernehmen Drohnen Patrouillenflüge, verifizieren Alarme, unterstützen die Lageerkundung und inspizieren schwer zugängliche Bereiche. Sie ergänzen als fliegende Augen die bestehende Sicherheitsinfrastruktur und lassen sich mit Kameras, Perimetersensoren oder Zutrittskontrollsystemen verknüpfen. Integriert in Leitstellen oder Videomanagementsysteme, stellen die Live-Daten im Alarmfall eine zusätzliche mobile Informationsquelle dar. „Besonders auf großen Werksgeländen bieten sie schnell einen Überblick und liefern wichtige Informationen in Echtzeit. Nicht zuletzt haben Drohnen durch ihre sichtbare Präsenz oft auch eine abschreckende Wirkung“, sagt Ederleh.

 

Automatisierte Patrouillen statt Vor-Ort-Einsätze

Eine weitere Entlastung und Unterstützung des Sicherheitspersonals bringt die zunehmende Automatisierung. Wie weit diese inzwischen reicht, zeigt sich an sogenannten BVLOS-Anwendungen (Beyond Visual Line of Sight), bei denen die Drohne automatisiert außerhalb der direkten Sicht des Piloten operieren kann. „Vor Ort in Drohnenhangars stationierte unbemannte Systeme können automatisiert zu Patrouillenflügen aufbrechen, um beispielsweise die äußere Begrenzung von Industriegeländen abzufliegen und visuelle Daten in eine Leitstelle zu übertragen“, erläutert Dr. Gerald Wissel, Vorsitzender des Vorstands von UAV DACH – European Association for Unmanned Aviation. Bei Auslösung eines Sensors startet eine Drohne automatisch, fliegt den betroffenen Bereich an und liefert innerhalb kürzester Zeit ein aktuelles Lagebild.

„So lässt sich direkt feststellen, ob es sich um einen Fehlalarm oder einen Ernstfall handelt. Ist Letzteres der Fall, lässt sich bereits im Vorfeld evaluieren, um wie viele Eindringlinge es sich handelt, ob diese gegebenenfalls bewaffnet sind oder wie viele Polizeikräfte vor Ort benötigt werden“, erklärt Wissel.


Diese Entwicklung hin zu dezentral stationierten, zentral überwachten Systemen bezeichnet Wissel als eine der wesentlichen Voraussetzungen für den wirtschaftlich nachhaltigen Einsatz von unbemannten Flugsystemen im Perimeterschutz. Technisch und organisatorisch sei ein solcher Betrieb nach Wissels Einschätzung problemlos und sicher umsetzbar.

Damit sich das Modell flächendeckender und kostengünstiger durchsetzt, brauche es nach Wissels Einschätzung eine weitere Nachschärfung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den sogenannten 1:n-Betrieb, bei dem ein Mitarbeiter in einem Leitstand parallel den Flug mehrerer Drohnen überwacht und nur im Komplikationsfall eingreift – ein Prinzip, das nach den Worten von Wissel in der bemannten Luftfahrt längst Standard ist.

 

KRITIS-Dachgesetz: Drohnen ergänzen den physischen Schutz

Über einzelne Firmengelände hinaus rückt eine besonders sensible Kategorie von Schutzobjekten in den Fokus gesetzlicher Regulation: die kritische Infrastruktur. Sabotage, Spionage, Terrorismus und hybride Angriffe können Energieanlagen, Verkehrsnetze, Telekommunikation oder die Wasserversorgung beeinträchtigen. National und international nehmen die Bedrohungen für kritische Infrastrukturen zu. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit der Einführung des KRITIS-Dachgesetzes im März 2026. Kritische Infrastrukturen, beispielsweise Strom- und Gasnetze, Bahngleise oder Telekommunikationseinrichtungen wie Datenkabel und Funkmasten, sind dadurch zunehmend in den Fokus von Bedrohungsanalysen gerückt.

Gleichzeitig lassen sich derartige Anlagen aufgrund ihrer räumlichen Ausdehnung nicht mit herkömmlichen Methoden schützen, gibt Dr. Gerald Wissel zu bedenken. „Drohnen eröffnen hier ganz neue Möglichkeiten, um Gefährdungslagen zu begegnen und schnellstmöglich die optimalen Schutzmaßnahmen oder im Zweifel auch Reparaturarbeiten zu initiieren“, sagt er, und Ederleh ergänzt: „Sie ermöglichen schnelle Sichtprüfungen nach Alarmmeldungen oder außergewöhnlichen Ereignissen und liefern aktuelle Luftbilder großer Areale. Darüber hinaus eignen sie sich für die Inspektion von Bereichen, die schwer zugänglich oder mit besonderen Risiken verbunden sind.“ Drohnen sind daher ein neues Instrument, das Reaktionszeiten verkürzen und Schäden an kritischer Infrastruktur im besten Fall verhindern oder zumindest minimieren kann.

Wie eng dabei Abwehr und Eigenbetrieb zusammenhängen, macht Wissel an einem zentralen regulatorischen Baustein fest: Um den unteren Luftraum vollumfänglich nutzbar zu machen und zugleich vor illegaler Nutzung zu schützen, müssten die zuständigen Behörden jederzeit wissen, welche bemannten und unbemannten Systeme sich gerade am Himmel befinden. Dafür brauche es mindestens ein bundesweites Luftlagebild für den unteren Luftraum bis 550 Fuß Höhe sowie eine verpflichtende elektronische Kennzeichnung aller Teilnehmenden mithilfe von ADS-L-Technik (Automatic Dependent Surveillance – Light). Wissel bringt den Nutzen dieses Ansatzes auf den Punkt: „Auf diese Weise schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: Wir schützen die kritische Infrastruktur und andere sensible Areale, indem wir den illegalen Drohnenbetrieb deutlich erschweren. Und wir ermöglichen die gleichberechtigte Integration legaler Systeme in einen digitalisierten Luftraum“, so Wissel.

 

Rechtssicherer Betrieb

Damit der Dohneneinsatz im Alltag rechtssicher gelingt, kommen weitere zentrale Rahmenbedingungen wie der Datenschutz zum Tragen. Hierfür rät Ederleh, auf Systeme zu setzen, die eine transparente und nachvollziehbare Datenverarbeitung gewährleisten. Darüber hinaus seien geschultes Personal, klare Prozesse für Routine- und Alarmflüge, interne Kommunikation und je nach Anwendungsfall eine entsprechende Beschilderung auf dem Gelände wichtig.

Zwar gibt es für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, etwa die Polizei, einige Erleichterungen beim Drohnenbetrieb. Für privatwirtschaftliche Betreiber gelten grundsätzlich dieselben rechtlichen Voraussetzungen wie für andere zivile Drohnenanwendungen. Sonderregelungen, wie sie teilweise für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bestehen, können sie nicht ohne Weiteres in Anspruch nehmen. Das gilt auch für die physische Abwehr unkooperativer Drohnen. „Hier gilt, dass das Gewaltmonopol in der Hand des Staates liegt“, so Wissel.

 

Drohnen zwischen Schutzinstrument und Sicherheitsrisiko

Der zunehmende Einsatz von Drohnen im Perimeterschutz zeigt, welches Potenzial die Technologie für Überwachung, Lageerkundung und den Schutz kritischer Infrastrukturen bietet. Gleichzeitig steigt mit der Verbreitung unbemannter Luftfahrzeuge auch die Herausforderung, unerwünschte oder unberechtigte Drohnenflüge frühzeitig zu erkennen und einzuordnen. Denn dieselbe Technologie, die Sicherheitsverantwortliche bei ihrer Arbeit unterstützt, kann ebenso für Ausspähung, Sabotage oder andere sicherheitsrelevante Zwecke missbraucht werden. Ein wirksames Sicherheitskonzept muss deshalb beide Seiten berücksichtigen: den professionellen Einsatz von Drohnen als Werkzeug der Verteidiger und den Schutz vor Drohnen als potenzieller Bedrohung. Welche Anforderungen sich daraus für Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen ergeben, beleuchtet der Beitrag "Wenn Drohnen den Perimeter überfliegen" von Alice Vicentini.

Autor

Alexander Stark
Alexander Stark